Geschäftsordnung

der

Doce Pares –Eskrima

Organisation e. V.

 

§ 1
Der Präsident
  1. Der Präsident hat den Verband nach außen und innen zu repräsentieren, verantwortlich zuleiten und bei gerichtlichen Belangen zu vertreten.
  2. Er vertritt im Bedarfsfall den Schatzmeister.
§ 2
Die Vizepräsidenten
  1. Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in allen Aufgabenbereichen und einer der beiden ist im Verhinderungsfalle verpflichtet, dessen Aufgaben zu übernehmen.
§ 3
Der Schatzmeister
  1. Der Schatzmeister verwaltet den gesamten finanziellen Bereich, der die Kassenführung und die banküblichen Arbeiten umfasst.
  2. Er meldet Schulen, Vereine, Gruppen an das Präsidium, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind.
  3. Im Bedarfsfall vertritt er einen der Vizepräsidenten.
§ 4
Der Schriftführer
  1. Der Schriftführer ist bei Mitgliedsversammlungen, Sitzungen des Präsidiums oder andern Versammlungen beauftragt Besprechungsprotokolle, Entscheidungen oder wichtige Inhalte schriftlich festzuhalten und in einem Protokoll festzuschreiben das vom Präsidenten oder dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
  2. Als Mitglied des Präsidiums, ist er für die anstehenden Themen und Probleme mit seiner Entscheidung mitverantwortlich.
§ 5
Der Beirat
  1. Der Sportwart
    a) Der Sportwart ist zur Zeit auch Head - Instructor
    b) Der Aufgabenbereich des Sportwartes umfasst die Überwachung und Koordination aller technischen und sportlichen Belange (z.B. Ausbildung, Prüfungen, Wettkampfregeln usw.) des Verbandes.
    c) Er hat die Möglichkeit Assistenten zu ernennen, die ihn bei seinen Aufgaben unterstützen
    d) Der Sportwart erstellt für das laufende Jahr einen Terminplan, aus dem die Aus- und Weiterbildung für Instruktoren, sowie Prüfungen, Seminare und andere Veranstaltungen ersichtlich sind.
    e) Die Prüferlizenz kann frühestens nach dem Erwerb des 1. Braunen Gürtels gemacht werden. Bis dahin werden alle Prüfungen vom Sportwart abgenommen, bei Anwesenheit eines Großmeisters, wie Dionisio Cañete oder Percival Pableo, oder bei einem Trainingsaufenthalt auf den Philippinen, können auch bei diesen Prüfungen abgelegt werden.
    f) Dan-Seminare sind ausschließlich beim Sportwart, Dionisio Cañete oder Percival Pableo zu absolvieren.
  2. Der Pressewart
    a) Der Pressewart ist für die Öffentlichkeitsarbeit, sowie für Kontakte zu den Medien zuständig.
    b) Der Pressewart kann vom Präsidenten kommissarisch eingesetzt werden und muss auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt werden.
  3. Der Datenwart
    a) Der Datenwart ist für den Inhalt der Verbandshomepage verantwortlich, ändert, ergänzt und hält sie immer auf dem aktuellen Stand in Abstimmung mit dem Präsidium. Die Homepage repräsentiert den Verband und ist Information für Interessenten des Doce Pares – Eskrima.
    b) Der Datenwart ist für die Führung und Verwaltung der Mitgliederdatei zuständig.
    c) Der Datenwart erstellt nach Eingang der Anmeldeformulare die Mitgliederpässe und leitet diese an den Leiter der Schule weiter.
    d) Der Datenwart verpflichtet sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
    e) Der Datenwart kann vom Präsidenten kommissarisch eingesetzt werden und muss auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt werden.
  4. Jugendwart
    a) Der Jugendwart vertritt die Interessen der jugendlichen Verbandsmitglieder und ist berechtigt, an Präsidiumssitzungen teilzunehmen.
    b) Der Jugendwart kann vom Präsidium kommissarisch eingesetzt werden und muss auf der nächsten ordentlichen Mitgliedversammlung von den Mitgliedern bestätigt werden.
§ 6
Gebühren und Mitgliedsbeiträge
  1. Anmeldung an den Verband
    a) Das neue Mitglied füllt das Anmeldeformular aus (dieses liegt bei dem Leiter der jeweiligen Schule, Verein oder Gruppe).
    b) Das neue Mitglied gibt zur Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular mit zwei aktuellen Passbildern an den Leiter der Schule, des Vereins oder der Gruppe ab.
    c) Der Leiter der Schule, des Vereins oder der Gruppe schickt das Anmeldeformular mit den Passbildern an den Datenwart.
    d) Der Datenwart vergibt eine Mitgliedsnummer und fixiert das Passbild auf dem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular wird vom Datenwart eingescannt.
    e) Der Datenwart schickt:
    - das eingescannte Anmeldeformular per Email (wenn Emailadresse vorhanden) an das neue Mitglied
    - eine Bestätigung über die Anmeldung an den Leiter der Schule, des Vereins oder der Gruppe.
    - das Anmeldeformular zusammen mit dem Pass direkt an das Mitglied, wenn dieses keine Emailadresse hat. eine Kopie der Anmeldung an den Präsidenten und den Schatzmeister.
  2. Ausstellung des Passes
    a) Mit Eingang des Anmeldeformulars wird vom Datenwart auch ein neuer Pass erstellt
    b) Der Datenwart fixiert das 2. Passbild in den Pass.
    c) Er vergibt eine neue Mitgliedsnummer.
    d) Er hat das Recht und die Pflicht, den Pass zu unterschreiben.
    e) Er hat das Recht und die Pflicht, den Pass zu unterschreiben.
    f) Die Daten des neuen Mitglieds werden per Email an den Präsidenten und den Schatzmeister weiter gegeben.
    g) Der Datenwart verschickt die Pässe jeweils zum Anfang eines Quartals an die zuständigen Schulen, Vereine oder Gruppen, die dann verpflichtet sind, die Pässe an die entsprechenden Mitglieder weiterzugeben.
  3. Mitgliedsbeitrag
    a) Der Mitgliedbeitrag pro Jahr für Mitglieder, die über Gruppen, Schulen oder Vereine gemeldet sind, beträgt € 20,00.
  4. Lehrgangsgebühren
    a) Die Lehrgangsgebühren werden in den Ausschreibungen angezeigt, sie betragen normalerweise € 10,00, können aber bei speziell eingeladenen Seminarleitern (Großmeistern) einen höheren Betrag ausmachen.
  5. Prüfungsgebühren
    a) Ist in der Prüfungsordnung geregelt.
  6. Startgebühren
    a) Werden später festgelegt.
  7. Pässe und Urkunden
    a) Die Kosten für Urkunden sowie die farbigen Gürtelbezeichnungen sind in der Prüfungsgebühr enthalten.
  8. Stärkemeldung
    a) Die Stärkemeldung der einzelnen Gruppen, Schulen und Vereine müssen bis zum 31. Januar erfolgt sein.
    b) Die Zahlung der Beiträge muss bis zum 1. März erfolgt sein
§ 7
Lehrgangstätigkeit
  1. Bei Lehrgangstätigkeit auf Verbandsebene erhält der Seminarleiter eine Aufwandsentschädigung:
    a) Farbgurte pro Stunde Euro 20,- ( 1 Stunde = 45 Minuten )
    b) Danträger pro Stunde Euro 25,-
    c) Für Fahrtkosten werden pro km 25 Cent bezahlt, bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die nachgewiesenen Kosten erstattet.
  2. Bei externen Seminarleitern sowie Großmeistern wird die Aufwandsentschädigung speziell geregelt.
§ 8
Prüfertätigkeit
  1. Ist in der Prüfungsordnung geregelt
§ 9
Kampfrichtertätigkeit
  1. Die Kampfrichtertätigkeit auf einer Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. Meisterschaft kann mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung vergütet werden.
  2. Die Art und Weise, sowie die Vergütung wird von der Art der Veranstaltung abhängig gemacht.
§ 10 Ausbildung Instructoren
 
  1. Ein zur Ausbildung heranstehender Instructor muss bei der Prüfung 18 Jahre alt sein, hat er das Alter noch nicht erreicht, muss ein anderer Volljähriger die Verantwortung beim Training für ihn übernehmen.
  2. Kosten: der Auszubildende hat mit Beginn der Ausbildung an die Organisation Euro 50.- einmalig zu bezahlen. Alle Weiter- oder Ausbildungsseminare kosten Euro 10.-.
  3. Prüfungskosten sind in der Prüfungsordnung unter 2.3. Prüfungsgebühr geregelt.
§ 10
Andere Tätigkeiten
  1. Bei Tätigkeiten, die vorstehend nicht erwähnt wurden, kann eine Aufwandsentschädigung frei vereinbart werden.
§ 11
Fahrtkostenentschädigung
  1. Für Fahrten, die zur Wahrnehmung der Interessen des Verbandes unternommen werden, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Cent pro km vorgesehen.
§ 12
Sportordnung
  1. Die Sportordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
§ 13
Wettkämpfe
  1. Die Wettkampfordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
§ 14 Prüfungsordnung
 
  1. In der Prüfungsordnung werden alle prüfungsbezogenen Richtlinien geregelt.
§ 15 Jugendordnung
 
  1. Die Jugendordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
§ 16
Inkrafttreten
  1. Die Geschäftsordnung ist für alle Mitglieder der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. verbindlich. Sie tritt zusammen mit der Satzung in Kraft.
§ 17 Änderungen
 
  1. Änderung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 05. Mai 2006
  2. Änderung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 13. August 2006
  3. Änderung beschlossen in der Jahreshauptversammlung vom 22. Februar 2007