Prüfungsordnung

der

Doce Pares –Eskrima

Organisation e. V.

 

1.
Allgemeines
1.1.
Geltungsbereich

Die Prüfungsordnung der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland und ist für seine Mitglieder verbindlich.

1.2.
Schüler- und Dan-Grade in der Doce Pares - Eskrima Organisation e.V.
8.
Schülergrad
gelb
7.
Schülergrad
orange
6.
Schülergrad
grün
5.
Schülergrad
blau 1
4.
Schülergrad
blau 2
3.
Schülergrad
braun 1
2.
Schülergrad
braun 2
1
Schülergrad
braun 3
1. - 12.
Dangrad
schwarz
Die jeweilige Graduierung, die durch eine Prüfung erworben wurde, ist im Schülerbereich durch einen Aufnäher in der entsprechenden Farbe an einem Gürtelende kenntlich zu machen.
Prüfungen können im Geltungsbereich der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V., als auch bei Großmeister Dionisio „Diony“ Canete auf den Philippinen abgelegt werden.
Inhaber der Dangrade weisen sich durch einen schwarzen Gürtel aus. Jeder weitere Dangrad wird durch farbige Querstreifen kenntlich gemacht.
1.3.
Verantwortlichkeit

Für Prüfungen und Pflichtlehrgänge ist der Sportwart oder eine durch ihn ernannte Person der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. verantwortlich. Termine und Ausschreibungen werden ebenfalls von diesem bekannt gegeben.

1.4.
Prüfung auf den Philippinen

Legt ein Schüler auf den Philippinen eine Prüfung ab, so entscheidet Percival Pableo darüber, welche Prüfung der Schüler bei ihm ablegen darf.

2.
Vorbereitung
2.1.
Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Schulleiter, Gruppenleiter, Vereinsvorsitzende oder Abteilungsleiter. Sie hat schriftlich 4 Wochen vor dem Prüfungstermin dem Sportwart zuzugehen und beinhaltet den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum, sowie die aktuelle Graduierung des Prüflings.

2.2.
Pass

Jeder Prüfling muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 3 Monate gültiges Mitglied bei der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. sein und eine 6-monatige Trainingszeit nachweisen. Die Anmeldung ist gültig mit dem Zugang der Anmeldung beim Sportwart. Der ausgestellte Pass ist zur Prüfung vorzulegen.

2.3.
Prüfungsgebühren
a) Die Prüfungsgebühren für Gelb- bis Grüngurtprüfungen betragen 10,00 Euro.
b) Die Prüfungsgebühren für Blau 1 bis Blau 2 Prüfungen betragen 20,00 Euro.
c) Die Prüfungsgebühren für Braun 1 bis Braun 3 Prüfungen betragen 25,00 Euro.
d) Die Prüfungsgebühr für die Basic – Instructor - Prüfung beträgt 15,00 Euro.
e) Die Prüfungsgebühr für die Junjor – Instructor – Prüfung beträgt 25,00 Euro.
f) Die Prüfungsgebühr für die Full – Instructor - Prüfung beträgt 50,00 Euro.
g) Die Prüfungsurkunden sind im Preis der Prüfungsgebühr mit enthalten.
2.4.
Prüfungsbeträge - Prüfer
Bei allen Prüfungen sind pro Prüfling Euro 5.- an den Schatzmeister der Doce Pares Organisation e.V. abzuführen.
2.5.
Prüfungsmaterialien
Notwendige Prüfungsmaterialien wie z.B. Prüfungslisten, Urkunden etc. werden von der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. gestellt.
3.
Voraussetzungen
3.1.
Vorbereitungszeit
Die notwendigen Vorbereitungszeiten vor bzw. zwischen dem jeweils angestrebtem Grad betragen jeweils:
8. Schülergrad
Gelb
6 Monate
7. Schülergrad
Orange
6 Monate
6. Schülergrad
Grün
6 Monate
5. Schülergrad
Blau 1
6 Monate
4. Schülergrad
Blau 2
6 Monate
3. Schülergrad
Braun 1
9 Monate
2. Schülergrad
Braun 2
9 Monate
1. Schülergrad
Braun
9 Monate
1. Dangrad
Schwarz
12 Monate

Bei jeweils weiteren Dangraden entspricht die Vorbereitungszeit der Zahl der Dangrade in Jahren. Die Vorbereitungszeit zu den Dangraden kann durch Funktionärstätigkeit für den Verband um 6 Monate zum ersten, bzw. um 12 Monate zu jedem weiteren Dan verkürzt werden. Für eine Verkürzung muss sowohl der Sportwart, als auch das Präsidium zustimmen.
Trainingslehrgänge bei Großmeister „Diony“ Canete auf den Philippinen können ebenfalls zu Verkürzungen der Wartezeiten im Farbgurtbereich führen. Für eine Verkürzung muss sowohl der Sportwart, als auch das Präsidium zustimmen.
Eine Entscheidung von Großmeister „Diony“ Canete, dass der bei ihm trainierende Schüler so gut sei, dass er bei ihm die nächste Prüfung ablegen kann, muss der trainierende Schüler dem Präsidium der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. mitteilen.

3.2.
Pflichtlehrgänge

Weitere Prüfungsvoraussetzung ist die Teilnahme an Verbandslehrgängen, die von der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. hierfür ausgeschrieben werden. Die Anzahl der notwendigen, aktiven Teilnahme an Pflichtlehrgängen beträgt innerhalb der Vorbereitungszeit für den

8. bis 6.
Schülergrad
1 Lehrgang
5. bis 4.
Schülergrad
2 Lehrgänge
3. bis 1.
Schülergrad
3 Lehrgänge
für
Dangrade
3 Lehrgänge

Ab dem 3. Schülergrad ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 Std.) notwendig.
Dieser Erste-Hilfe-Kurs ist alle 3 Jahre aufzufrischen.

4.
Durchführung von Prüfungen
4.1.
Etikette

Die Prüflinge tragen, dem Gürtel entsprechend, einen verbandsüblichen Eskrima-Anzug, Schülergrade schwarz mit roten Streifen, Dangrade rot mit schwarzen Streifen, sowie einen schwarzen Gürtel, welcher die aktuelle Graduierung anzeigt. Entsprechend gepflegtes Auftreten ist ebenfalls selbstverständliche Voraussetzung..

4.2.
Inhalt
  1. Die Wettkampfordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
4.3.
Partner

Der Prüfling muss seinen/seine Partner/-in unter den Prüflingen wählen. In notwendigen Ausnahmefällen entscheidet der/die Prüfer/-in über die Wahl des/der Partners/-in.

4.4.
Verletzung

Verletzt der/die Prüfungsteilnehmer/-in seinen/seine Partner/-in durch alleiniges, unkontrolliertes Verschulden und kann dieser/diese die Prüfung nicht mehr beenden, wird der Verursacher/die Verursacherin von der Prüfung ausgeschlossen. Verletzt sich ein Prüfling während der Prüfung, entscheidet der/die Prüfer/-in über die Fortsetzung der Prüfung.

4.5.
Bestätigung der Prüfung

Besteht ein Prüfling seine Prüfung nicht, so kann diese für den

  • Schülergrad 8 bis 6 nach 2 Monaten
  • Schülergrad 5 bis 4 nach 4 Monaten
  • Schülergrad 3 bis 1 nach 6 Monaten
wiederholt werden
4.7.
Einspruch

Einspruch bei einer nicht bestandenen Prüfung ist in schriftlicher Form an das Präsidium zu richten. Ob und in welcher Form er Zulässigkeit findet, entscheidet das Präsidium, ebenso das weitere Vorgehen.

5.
Besonderheiten der Instructorausbildung
5.1.
Allgemeines
  • ab dem 6. Schülergrad kann die Prüfung zum Basic-Instructor gemacht werden.
  • ab dem 3. Schülergrad kann die Prüfung zum Junior-Instructor gemacht werden
  • ab dem 1. Schwarzgurtgrad kann die Prüfung zum Instructor gemacht werden.
5.2.
Inhalte der Basic-Instructor-Ausbildung

Inhalte der Basic-Instructor-Ausbildung sind die Prinzipien und die maßgeblichen Techniken des Prüfungsprogramms. Diese haben grundsätzlich das Prüfungsprogramm des 8. bis 6. Schülergrades zum Gegenstand, sowie die Ausbildungskonzeption, über Ausnahmen entscheidet der Sportwart in Abstimmung mit dem Präsidium.
Die Instructoren sind nach bestandener Prüfung und Lizenzerteilung berechtigt, im Rahmen ihrer Lizenz die Kampfkunst Doce Pares – Eskrima unter dem Namen des Verbandes der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. zu unterrichten.
Ferner sind sie berechtigt, ab dieser Ausbildung eine Schule, einen Verein oder eine Gruppe, der/die die Ausbildung des Doce Pares – Eskrima unter der Doce Pares Eskrima Organisation e.V. betreibt, zu eröffnen und oder zu führen

5.3.
Inhalte der Junior-Instructor-Ausbildung

Inhalte der Junior-Instructor-Ausbildung sind ebenfalls die Prinzipien und die maßgeblichen Techniken des Prüfungsprogramms. Dieses hat grundsätzlich das Prüfungsprogramm bis einschließlich zum 3. Schülergrad zum Gegenstand, zusätzlich kommt die theoretische Ausbildungskonzeption zum Tragen. Ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs wird vorausgesetzt. Das Wissen über diese Ausbildung wird durch eine schriftliche Prüfung überprüft.
Die Instructoren sind nach bestandener Prüfung und Lizenzerteilung berechtigt, im Rahmen ihrer Lizenz die Kampfkunst Doce Pares – Eskrima unter dem Namen des Verbandes der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. zu unterrichten und selbständig Prüfungen bis zum 6. Schülergrad abzunehmen.

5.4.
Inhalte der Instructor-Ausbildung

Inhalte der Instructor-Ausbildung sind ebenfalls die Prinzipien und die maßgeblichen Techniken des Prüfungsprogramms. Dieses hat grundsätzlich das Prüfungsprogramm bis einschließlich zum 1. Schülergrad zum Gegenstand. Ebenso wird die theoretische Ausbildungskonzeption geprüft, zudem werden die gesetzlichen Vorschriften der Notwehr und Nothilfe durch eine schriftliche Prüfung überprüft. Die Instructoren sind nach bestandener Prüfung und Lizenzerteilung berechtigt, im Rahmen ihrer Lizenz die Kampfkunst Doce Pares – Eskrima unter dem Namen des Verbandes der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. zu unterrichten und Prüfungen über das gesamte Farbgurt-Programm abzunehmen und eine Farbgurt- Prüfung leiten.

5.5.
Kennzeichnung

Alle Instructoren tragen an einem Gürtelende neben der üblichen Doce Pares Beschriftung ihren Namen. Ebenso die üblichen Graduierungskennzeichnung.
Die Instructoren können zudem auf dem Rücken ihrer Uniformjacke das große Logo des Doce Pares Philippines tragen.
Unterhalb der Graduierungskennzeichnung trägt der Instructor ein rotes Dreieck mit

  • einem roten Balken für Basic-Instructor
  • zwei roten Balken für Junior-Instructor
  • drei roten Balken für Instructor
Ab dem 6. Meistergrad wird ein Instructor ehrenhalber Senior-Instructor
5.6.
Fortbildung der Instructoren

Ein Instructor muss an 6 Weiterbildungsseminaren innerhalb von 2 Jahren teilnehmen, damit erhält er den Eintrag zur Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Ein Prüfer muss sich alle 2 Jahre einer Verlängerungsprüfung unterziehen.

6.
Inkrafttreten

Die Prüfungsordnung der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. tritt am 22. Februar 2007 in Kraft.
Bereits erworbene Graduierungen und Lizenzen in der Doce Pares – Eskrima Organisation e.V. werden in vollem Umfang übernommen.
Weitere Prüfungen bzw. Verlängerungen unterliegen ab sofort der nun gültigen Prüfungsordnung.

Prüfungsordnung der Doce Pares - Eskrima Organisation e.V.
Version 2